AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für E-Fahrzeug-Sharing
§ 1 Vertragsgegenstand
- Die Stadtwerke Tübingen GmbH (swt) betreiben ein E-Fahrzeug Sharing. Die swt vermieten registrierten Kunden innerhalb des Geschäftsgebiets bei bestehender Verfügbarkeit E-Fahrzeuge zur privaten, kurzzeitigen Nutzung.
- Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Registrierung (Rahmenvertrag) und die Anmietung der E-Fahrzeuge (Einzelmietvertrag).
- Das Geschäftsgebiet ist das Gemeindegebiet der Universitätsstadt Tübingen. Die swt vermieten als E-Fahrzeuge Elektromotorroller (E-Roller) und Elektro-Personenkraftfahrzeuge (E-Autos).
§ 2 Rahmenvertrag
- Der Rahmenvertrag zwischen den swt und dem Kunden kommt durch die Registrierung nach Abs. 2, der Zustimmung des Kunden zu diesen AGBs, der Validierung nach Abs. 3 und durch Freischaltung des Benutzerkontos durch die swt nach Abs. 4 zustande.
- Die Registrierung erfolgt über die COONO-App (App) der swt. Bei der Registrierung hat der Kunde folgende Daten anzugeben: Vor- und Familienname, Adresse, E-Mailadresse, Mobilnummer, Geburtsdatum sowie zum Zwecke der Abrechnung seine Bankverbindung oder Kreditkartendaten.
- Der Kunde muss seine Identität und seine Fahrerlaubnis überprüfen lassen (Validierung). Die Validierung erfolgt mittels einer Video Verifizierung. Der Kunde muss die Validierungsfunktion in der App aufrufen. Er filmt zunächst die Vorder- und Rückseite seines Führerscheins; dabei hat er den Führerschein so zu bewegen, dass ein ggf. bestehendes Hologramm vollständig erkennbar ist. Anschließend filmt der Kunde sich, mit dem Führerschein neben seinem Gesicht. Nach dem Hochladen der Videos erfolgt eine Validierung durch die swt.
- Nach der erfolgreichen Registrierung und Validierung schalten die swt dem Kunden ein Benutzerkonto frei und bestätigen das Zustandekommen des Rahmenvertrages per E-Mail. Der Login des Benutzerkontos erfolgt über die App.
§ 3 Kündigung
- Der Rahmenvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von jeder Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werde.
- Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für die swt liegt insbesondere vor, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung seine Pflichten nicht nachkommt und die Rechte der swt nicht nur geringfügig verletzt. Die Abmahnung bedarf der Textform.
- Jede Kündigung bedarf der Textform.
§ 4 Einzelmietvertrag
- Der Kunde kann ein E-Fahrzeug bis zu 15 Minuten vor Fahrtantritt über die App reservieren. Mit der Öffnung des E-Autos bzw. der Freischaltung des E-Rollers kommt der der Einzelmietvertrag zur kurzzeitigen Miete dieses E-Fahrzeugs zustande. Wenn der Kunde nicht innerhalb von 15 Minuten nach der Reservierung anmietet, ist das E-Fahrzeug für die Reservierung und Anmietung durch andere Kunden freigegeben. Ein Einzelmietvertrag kommt in diesem Fall nicht zustande. Wenn der Kunde nach Ablauf der Reservierungszeit dasselbe E-Fahrzeug erneut reserviert und das E-Fahrzeug erneut nicht anmietet, ist er für dieses E-Fahrzeug zwei Stunden gesperrt.
§ 5 Mietzeit und Rückgabe
- Die Mietzeit beginnt mit dem Abschluss des Einzelmietvertrages nach § 3 Abs. 1 und endet wenn das Mietende in der App bestätigt und das E-Fahrzeug nach Abs. 3 ordnungsgemäß zurückgegeben wurde. Der Kunde ist verpflichtet, das E-Fahrzeug ordnungsgemäß zurückgegeben und das erhaltene Zubehör (mit Ausnahme der von Kunden benutzen Hygienehaube) im E-Fahrzeug zu belassen.
- Im Fall eines Unfalls, durch das das E-Fahrzeug nicht mehr geführt werden kann oder darf, endet die Mietzeit mit der Übergabe des E-Fahrzeugs an das Abschleppunternehmen.
- Der Einzelmietvertrag endet automatisch, wenn das E-Fahrzeug ordnungsgemäß zurückgegeben wurde. Das E-Fahrzeug ist ordnungsgemäß zurückgegeben,
- im Fall eines E-Autos bei
- Abstellen des E-Autos auf dem jeweils zugeordneten Stellplatz,
- ordnungsgemäßer Verbindung des E-Autos mit der Ladestation,
- ausschalten der Lichter,
- verschließen von Türen und Fenster und
- der Aktivierung des Beifahrerairbags;
- im Fall eines E-Rollers bei
- einem gemäß der StVO ordnungsgemäßen abstellen und aufbocken des E-Rollers im Geschäftsgebiet,
- ausschalten der Lichter und
- verstauen der Helm(e) in der Helmbox und verschließen der Helmbox sowie entsorgen der Hygienehaube(n).
- im Fall eines E-Autos bei
- Bei der Nutzung eines Navigationssystems können die dort eingegebenen Daten ggf. im E-Auto gespeichert werden. Auch können bei einer Kopplung eines Mobilfunkgerätes (oder ähnlichen Gerätes) mit dem Kommunikationssystem des Fahrzeugs, Daten von diesem Gerät im E-Auto gespeichert werden. Der Kunde verpflichtet sich, vor der Rückgabe des E-Autos die Daten zu löschen. Die swt sind zur Löschung nicht verpflichtet.
§ 6 Preise und Abrechnung
- Die Preise für die Anmietung von E-Fahrzeugen sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Entgelte bestimmen sich nach dem jeweils gültigen Preisblatt der swt. Der Kunde stimmt durch den Abschluss des Einzelmietvertrages diesen Entgelten zu. Das jeweils gültige Preisblatt wird dem Kunden vor Abschluss des Einzelmietvertrages mittels der App mitgeteilt.
- Wenn der Kunde den swt ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat, werden die Einzelmietverträge monatlich über die vom Kunden hinterlegte Bankverbindung abgerechnet. Der Kunde bekommt je Abrechnung eine Auflistung aller Einzelmietverträge des Abrechnungszeitraums an seine hinterlegte E-Mail-Adresse zugesandt.
- Wenn der Kunde seine Kreditkatendaten hinterlegt hat, werden die Einzelmietverträge monatlich über die vom Kunden hinterlegte Kreditkarte abgerechnet. Der Kunde bekommt je Abrechnung eine Auflistung aller Einzelmietverträge des Abrechnungszeitraums an seine hinterlegte E-Mail-Adresse zugesandt.
- Verletzt der Kunde schuldhaft eine Pflicht aus diesem Vertrag sind die swt berechtigt, dem Kunden die durch die Pflichtverletzung entstandenen Kosten pauschal in Rechnung zu stellen. Diese Kostenpauschalen bestimmen sich nach dem jeweils gültigen Preisblatt der swt. Auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuweisen; die pauschale Berechnung muss einfach und nachvollziehbar sein und darf den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden nicht übersteigen. Dem Kunden ist zudem der Nachweis gestattet, solche Kosten seien nicht entstanden oder wesentlich geringer als die Höhe der Pauschale.
- Gegen Ansprüche der swt kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet werden.
§ 7 Fahrberechtigung, Fahrerlaubnis und Zugang zu E-Fahrzeug
- Zur Übernahme und Führung des E-Fahrzeugs ist nur der Kunde berechtigt. Der Kunde muss eine im Inland für das Führen des E-Fahrzeugs gültige Fahrerlaubnis besitzen und mindestens 18 Jahre alt sein. Der Kunde hat einen Entzug oder eine Einschränkung der Fahrberechtigung unverzüglich den swt anzuzeigen.
- Der Kunde darf anderen Personen das Führen des E-Fahrzeugs nicht ermöglichen. Eine Weitergabe der Login-Daten ist nicht gestattet. Über das Benutzerkonto gebuchte Einzelmietverträge des Kunden erfolgen ausschließlich im Namen und auf Rechnung des Kunden.
- Der Kunde hat seinen gültigen Führerschein bei der Fahrt mit sich zu führen.
- Nach der erfolgreichen Validierung (§ 2 Abs. 3) und Freischaltung durch die swt (§ 2 Abs. 4) ist für den Kunden die App als Zugangsmedium für die Nutzung der E-Fahrzeuge für 24 Monate freigestaltet. Nach Ablauf von 24 Monaten hat der Kunde eine Validierung nach § 2 Abs. 3 erneut durchzuführen um die Gültigkeit seiner Fahrerlaubnis nachzuweisen. Die swt haben ferner das Recht, den Kunden jederzeit aufzufordern, die Gültigkeit seiner Fahrerlaubnis nachzuweisen.
- Der Zugang zu dem E-Fahrzeuge erfolgt mittels der App. Für die Nutzung der App muss der Kunde über ein Mobiltelefon verfügen, welches den technischen Anforderungen genügt. Der Kunde hat für die mobile Datenkommunikation zu sorgen. Etwaige Kosten trägt der Kunde.
§ 8 Benutzung des E-Fahrzeugs
- Der Kunde verpflichtet sich, das E-Fahrzeug sorgfältig und gewissenhaft zu behandeln.
- Der Kunde verpflichtet sich,
- vor dem jeweiligen Fahrtbeginn zu überprüfen, ob sich das E-Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand befindet und ob bei dem E-Auto ein Ladekabel vorhanden ist,
- das E-Auto nach dem Verlassen abzuschließen und die Fenster zu schließen,
- den E-Roller nach dem abstellen gemäß der StVO ordnungsgemäßen zu parken und aufbocken sowie den Helm in die Helmbox legen und diese verschließen,
- eine Ladung ordnungsgemäß zu sichern,
- bei E-Autos sich zu vergewissern, dass vor Fahrtantritt das Ladekabel ausgesteckt ist,
- die Richtlinien zur Aufladung des E-Auto zu beachten,
- das E-Fahrzeug schonend und fachgerecht zu behandeln sowie alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten und regelmäßig zu prüfen.
- Das Rauchen und die Mitnahme von Tieren im E-Auto sind nicht gestattet.
- Das E-Fahrzeug darf nur im öffentlichen Straßenverkehr geführt werden.
- Der Kunde hat bei Benutzung von mautpflichtigen Straßen für die rechtzeitige und vollständige Entrichtung der Mautgebühr zu sorgen. Der Kunde stellt die swt von sämtlichen Mautgebühren frei, die er verursacht.
- Die Tankladung des E-Autos an allen TüStrom-Ladestationen ist für den Kunden während der Mietzeit mittels des im E-Auto befindlichen RFID Chip kostenlos.
§ 9 Untersagung der Benutzung
- Dem Kunden ist es untersagt, das gemietete E-Fahrzeug zu benutzen,
- zur gewerblichen oder entgeltlichen Personenbeförderung,
- für Kurierfahrten,
- zur Weitervermietung oder Leihe,
- zur Begehung von Straftaten,
- zur Beförderung von leicht entzündlichen oder giftigen Stoffen (ausgenommen Waren des alltäglichen Bedarfs wie Nagellack, Blumendünger, Reinigungsmittel usw.),
- wenn mehr Personen befördert werden, als in der Zulassung maximal vorgesehen,
- wenn durch Zuladung das zulässige Gesamtgewicht übersteigt,
- wenn eine Panne oder ein mechanischer oder technischer Defekt vorliegt,
- wenn dem Kunden der Führerschein eingezogen, die Fahrerlaubnis entzogen oder der Kunde das Führen des E-Fahrzeugs polizeilich, behördlich oder gerichtlich untersagt wurde,
- um Fahrstunden, auch kostenlose, zu erteilen,
- für sportliche Veranstaltungen, insbesondere Rennen, Rallys oder Fahrtrainings,
- wenn dem Kunden aufgrund des Einflusses von Alkohol oder andere berauschende Mittel oder Medikamenten ein sicheres Führen des E-Fahrzeugs nicht möglich ist.
- Es ist dem Kunden untersagt, das E-Fahrzeug umzubauen, technischen Einrichtungen des E-Fahrzeugs zu verändern, Zubehörteile zuzufügen oder zu entfernen oder das äußere Erscheinungsbild des E-Fahrzeugs zu verändern, insbesondere durch Aufschriften oder Aufkleber.
§ 10 Pflichten des Kunden bei Unfällen, Verlust, Beschädigung, Panne oder technischem Defekt
- Nach einem Unfall, Diebstahl, versuchtem Diebstahl, Vandalismus, Brand, Wild- oder sonstigen Schaden hat der Kunde unverzüglich die Polizei zu verständigen und hinzuzuziehen. Bei telefonischer Unerreichbarkeit der Polizei hat er den Schaden an der nächstgelegenen Polizeistation zu melden. Dies gilt auch dann, wenn das E-Fahrzeug gering beschädigt wurde sowie bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter.
- Bei jeglicher Beschädigung des E-Fahrzeugs während der Mietzeit ist der Kunde verpflichtet, die swt unverzüglich zu informieren.
- Der Kunde hat jede Panne sowie jeden technischen Defekt den swt unverzüglich und unter Angabe des Standorts anzuzeigen. Im Fall der Überschreitung der maximalen Reichweite der Batterie hat der Kunde die swt ebenfalls zu informieren.
- Sollte der Kunde die maximale Reichweite der Batterie des E-Fahrzeugs überschreiten und ein Abschleppen des E-Fahrzeugs erforderlich sein, so wird dieses zur nächsten Lademöglichkeit transportiert. Die Kosten des Transports sind vom Kunden zu tragen.
§ 11 Versicherungen
- Das E-Fahrzeug ist Haftpflicht und Vollkasko versichert.
- Der Kunde hat je Schadensfall eine Selbstbeteiligung bei E-Autos in Höhe von 1.000,00 Euro und bei E-Roller in Höhe von 10 % des Schadendes, mindestens aber 250,00 Euro, zu tragen.
- Verweigert die Versicherung ihre Leistungen ganz oder teilweise, so hat der Kunde im Rahmen seiner Schadensersatzpflicht (§ 12) die swt im vollen Umfang freizustellen bzw. den Schaden zu ersetzen.
§ 12 Haftung
- Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Regelungen.
- Die Haftung der swt auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz, gleich aus welchen Rechtsgrund, ist ausgeschlossen. Insbesondere ist auch die mietrechtliche verschuldensunabhängige Garantiehaftung der swt wegen anfänglicher Sachmängel des Mietgegenstandes ausgeschlossen.
- Der vorstehende Haftungsausschluss nach Abs. 2 gilt nicht bei:
- bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit;
- bei vorsätzlicher Pflichtverletzung;
- bei grober fahrlässiger Pflichtverletzung oder bei Verletzung einer so wesentlichen Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist (Kardinalpflicht) und
- bei gesetzlich zwingenden Haftungsbeständen, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Im Fall des vorstehenden Abs. 3 lit. c) und nur soweit kein Fall des Abs. 3 lit. a) und b) vorliegt, haften die swt in der Höhe nur für den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schaden.
- Die swt übernehmen keine Haftung für Gegenstände, die bei Rückgabe im E-Fahrzeug zurückgelassen werden; dies gilt nicht in Fällen des vorstehenden Abs. 3 lit. a) und b).
- Die swt übernehmen keine Haftung bei Ladevorgängen des E-Autos, insbesondere bei nicht öffentlichen Ladestationen (wie beispielsweise private Wallboxen) und damit verbundenen Rückwirkungsschäden; dies gilt nicht in Fällen des vorstehenden Abs. 3 lit. a) und b).
§ 13 Verkehrsordnungswidrigkeiten
- Der Kunde haftet unbeschränkt für sämtliche Verstöße gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen sowie für sämtliche Besitzstörungen, die er oder Dritte denen er das E-Fahrzeug überlässt, verursachen.
- Der Kunde stellt die swt von sämtlichen Buß- und Verwarngeldern, Gebühren und sonstigen Kosten frei, die Behörden oder sonstige Stellen anlässlich solcher Verstöße von den swt erheben.
- Auf § 14 Abs. 2 wird hingewiesen.
§ 14 Datenschutz
- Die swt verarbeiten die personenbezogenen Daten des Kunden (Vorname, Nachname, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail, Alter, Bankverbindung, Führerscheindaten) zur Begründung, Durchführung und Beendigung dieses Vertrages sowie zur Wahrung der gesetzlichen Archivierungs- und Aufbewahrungspflichten (z. B. § 257 HGB, § 147 AO) und zum Zwecke der Direktwerbung nach Maßgabe der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen (z. B. des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie auf Grundlage der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten des Kunden erfolgt im Rahmen der genannten Zwecke ausschließlich gegenüber folgenden Kategorien von Empfängern: Zahlungsleistungsdienstleister, Rechenzentrumsdienstleister, Wirtschaftsauskunfteien, Inkassodienstleistern sowie Rechtsanwälten.
- Der Kunde willigt ein, dass die swt bei Ordnungswidrigkeits- und Strafverfahren seine Daten an die ermittelnden Behörden zur Fahrerfeststellung weitergeben.
- Die swt weisen den Kunden darauf hin, dass der Bordcomputer des E-Fahrzeugs bei Beginn und Beendigung der Fahrt durch den Kunden den aktuellen Standort des E-Fahrzeugs an die swt übermittelt. Ein Tracking der Fahrtstrecke erfolgt nicht.
- Verantwortlicher für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Sinne der DSGVO ist: Stadtwerke Tübingen GmbH, Eisenhutstraße 6, 72072 Tübingen, Telefon: 07071 157-300, Telefax: 07071 157-311, E-Mail: info@swtue.de.
- Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten sind: Stadtwerke Tübingen GmbH, Datenschutzbeauftragter, Eisenhutstraße 6, 72072 Tübingen, Telefon: 07071 157-0, Telefax: 07071 157-102, E-Mail: datenschutz@swtue.de.
- Der Kunde kann jederzeit der Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Direktwerbung gegenüber den swt widersprechen; telefonische Werbung durch die swt erfolgt zudem nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung des Kunden.
§ 15 Streitbeilegung
- Zur Beilegung von Streitigkeiten mit Verbrauchern über den Vertragsschluss oder die Qualität der Leistungen der swt aus diesem Vertrag erbringen kann ein Schlichtungsverfahren bei der Universalschlichtungsstelle des Bundes in Kehl beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Verbraucherservice unseres Unternehmens angerufen wurde und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde.
- Die Kontaktdaten des Beschwerdemanagements im Kundenservice lauten wie folgt:
Stadtwerke Tübingen GmbH
Kundenservice – Beschwerdemanagement
Eisenhutstraße 6, 72072 Tübingen
Tel. 07071 157-0, Telefax: 07071 157-311
E-Mail: beschwerde@swtue.de - Die Kontaktdaten der Verbraucherschlichtungsstelle sind:
Universalschlichtungsstelle des Bundes
Zentrums für Schlichtung e. V.
Straßburger Str. 8, 77694 Kehl
Telefon: +49 7851 79579 40, Telefax: +49 7851 79579 41
E-Mail: mail@universalschlichtungsstelle.de
Internet: www.verbraucher-schlichter.de - Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucherschlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform kann unter folgenden Link aufgerufen werden: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
§ 16 Widerrufsrecht
Ist der Kunde Verbraucher gilt für den Rahmenvertrag folgende Widerrufsbelehrung:
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Stadtwerke Tübingen GmbH, Eisenhutstraße 6, 72072 Tübingen, Telefonnummer: 07071 157-0, Fax: 07071 157-311, E-Mail: info@swtue.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, wenn Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
§ 17 Änderung der AGBs
Die Regelungen dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmenbedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. BGB, StVG, StVO, höchstrichterliche Rechtsprechung, Versicherungsbedingungen). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die die swt nicht veranlassen und auf die sie auch keinen Einfluss haben, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine in diesen AGBs entstandene Lücke nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen sind die swt verpflichtet, diese AGBs unverzüglich insoweit anzupassen und / oder zu ergänzen, als es die Wiederherstellung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und / oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht. Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Regelung sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn die swt dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform (z. B. E-Mail) mitteilen. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde von den swt in der Mitteilung gesondert hingewiesen.
§ 18 Schlussbestimmungen
- Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGBs lässt die Wirksamkeit dieser AGBs im Übrigen unberührt.
- Soweit in diesem Vertrag Personen in männlicher Form bezeichnet werden, schließen sie jeweils die weibliche Form ein. Die Verkürzung des Vertragstextes auf die männliche Form dient lediglich der besseren Lesbarkeit dieses Vertrages.
- Die swt sind berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf ein verbundenes Unternehmen im Sinn der §§ 15 ff AktG zu übertragen, eine Zustimmung des Kunden bedarf es nicht.
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Tübingen soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist oder er im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.